Das Angebot für einen Aufenthalt auf Gut Feismann richtet sich an
· lebensverkürzend erkrankte Kinder und Jugendliche mit ihren Familien, denen aufgrund der Erkrankung normaler Urlaub nicht möglich ist,
· Eltern mit einem stillgeborenen Baby,
· Familien, die Abschied von ihrem Kind nehmen müssen.
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